Prozess wegen Volksverhetzung gegen Monica und Alfred Sch., Hitlergruß im Gerichtssaal

Am Montag, 02. Juli 2018 begann – unter schweren Sicherheitsvorkehrungen – der Prozess gegen die Geschwister Monica (59 Jahre) und Alfred (63 Jahre) Sch. vor dem Landgericht in München. Beiden wird vorgeworfen, in YouTube-Videos den Holocaust geleugnet zu haben. Bei Alfred Sch. in Tateinheit mit dem Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – er hatte bei einigen Videos im Hintergrund ein Hakenkreuz gezeigt.

Alfred Sch. setzte dort fort, wo er bei der Kundgebung am vorangegangenen Samstag in Nürnberg aufgehört hatte. Mit den Worten: »Sieh mal, Monica, ich habe den Leuten in Nürnberg gezeigt, wie hoch unser Hund springen kann. So hoch, so hoch…«, zeigte er kurz vor Prozessbeginn im Gerichtssaal dreimal den »Hitlergruß«.

Danach begann er, ein Pamphlet zu verlesen und begrüßte es, dass ihm das Gericht eine Bühne biete, um »seine Arbeit« zu präsentieren. Das Gericht bezeichnete er als »Inquisition« und »Muppet Show«.

Nach Prozesseröffnung verlas er einen Antrag, das Verfahren einzustellen, da das Gericht als »Organ der BRD« nicht legitimiert sei, über ihn als »Bürger des deutschen Reiches« zu urteilen. Neben allerhand Reichsbürger-Rhetorik über die Fremdbestimmung Deutschlands und antisemitischen Äußerungen griff er auch beliebte Verschwörungstheorien über den »geplanten Genozid an den Deutschen« durch von »Juden gesteuerte Migration« auf. Es ist unwahrscheinlich, dass das Gericht seinem Antrag stattgeben wird, ebensowenig wie den am zweiten Prozesstag gestellten Anträgen von Wolfram Nahrath, dem Anwalt von Monica Sch., auf Einstellung bzw.. Aussetzung des Verfahrens, bis das Bundesverfassungsgericht über Paragraph 130, Absatz 3 entschieden habe. Letzterer Antrag war übrigens in weiten Teilen aus Nahraths Schlussplädoyer im Prozess gegen Sylvia Stolz recycelt.

Nach der Mittagspause kam es zu tumultartigen Szenen im Gerichtssaal, als Alfred Sch. von einem Staatsanwalt eröffnet wurde, dass er ab sofort in Untersuchungshaft (inzwischen wieder aufgehoben) genommen würde wegen des Zeigens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – gemeint war der Hitlergruß im Gerichtssaal und wahrscheinlich auch der bei der Nürnberger Kundgebung.

Die ca. 15 Zuschauer im Gerichtssaal, die zur Unterstüzung der Angeklagten angereist waren, darunter Sylvia Stolz, Wiebke J., die Lebensgefährtin von Gerhard Ittner, und Marianne W., die sich in Kürze wegen ähnlicher Delikte vor Gericht verantworten muss, machten ihrer Empörung lautstark Luft. »Verbrecher«, »armselig«, »Dienstleister von Satanisten, Kommunisten, Bolschewisten«, »So nicht« und »Sauereien« war zu hören. Einer betete laut das Vaterunser, ein anderer forderte die Justizbeamten auf zu remonstrieren.

Alfred Sch., der in den Pausen mit dem Publikum interagierte, drohte dem Gericht an, es würde zur Rechenschaft gezogen werden. Keiner glaube noch an die »Hololüge«, in den USA würden immer mehr Menschen fordern, die »Juden müssen vernichtet werden«.

Zum Ende des ersten Verhandlungstags verlas die Staatsanwältin dann noch die Anklage: Volksverhetzung in vierzehn Fällen, davon drei in Tateinheit mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch Alfred Sch., Volksverhetzung in sechs Fällen durch Monica Sch..

Fortsetzung folgt…